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  1. Krankenkassen zahlen Schönheitsoperationen allerdings in Ausnahmesituationen, wo die Gesundheit ohne Eingriff schweren Schaden nehmen würde. Zum Beispiel wenn eine Frau eine zu grosse Brust hat und dadurch extreme Rückenprobleme, oder wenn durch extreme Fettleibigkeit starke Herzprobleme auftreten, etc. Im Zweifelsfall sollte man bei seiner Krankenkasse anfragen.

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